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Mein Körper, meine Rechte? - Reproduktive Selbstbestimmung in El Salvador und Deutschland

Kathrin Flach Gomez
Kathrin Flach Gomez

So sehr ich den sogenannten „pulgarcito“ (dt. kleinen Floh) von Zentralamerika, das winzige El Salvador, mit seinen herzlichen Menschen, seiner landschaftlichen Schönheit und seinem Optimismus selbst in dunkelsten Zeiten ins Herz geschlossen habe, so sehr macht es mich wütend, was dieses Land den Frauen zufügt, die sich aufgrund mangelnder Bildung und finanzieller Ressourcen nicht zu helfen wissen. Das Thema treibt mich um, bewegt mich und macht mich immer wieder sprachlos, so himmelschreiend ungerecht ist das Schicksal der Frauen, die es betrifft. 

Es geht um die Abtreibungsgesetze in El Salvador. Diese zählen zu den strengsten der Welt und legen fest, dass eine Abtreibung unter keinen, aber auch wirklich gar keinen Umständen durchgeführt werden darf. Dies umfasst z.B. die Abtreibung bei minderjährigen Schwangeren, nach Vergewaltigungen, wenn der Fötus nicht lebensfähig ist, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft in Gefahr ist oder auch wenn mehrere dieser Gründe zusammentreffen, was bei den Statistiken zur Vergewaltigung von Minderjährigen gar nicht selten vorkommt. Und so kommt es dazu, dass bereits 10jährige Vergewaltigungsopfer ihre Kinder austragen müssen oder Frauen, die aufgrund einer Krebserkrankung eine Chemotherapie benötigen, diese nicht erhalten, da der Fötus dabei Schaden erleiden könnte, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Seit Ende der 90er Jahre ist die Abtreibung in El Salvador so streng verboten, was einerseits an der generell patriarchalen Gesellschaftsstruktur liegt, jedoch erst durch eine rechtskonservative Regierung und die katholische Kirche, die damals zu Massenprotesten aufrief, um ein solch strenges Gesetz durchboxen zu können, tatsächlich Alltag wurde.

Getoppt werden diese Fälle nur noch von der Rechtsprechung im Falle einer Fehlgeburt. Wenn eine Frau aus El Salvador diese erleidet, kann es gut sein, dass sie im Krankenhaus mit Handschellen ans Bett gefesselt erwacht und ihr der Prozess wegen Mordes gemacht wird, sodass sie bis zu 40 Jahre im Gefängnis landet. Es könnte ja sein, dass sie in irgendeiner Form ihr Kind umgebracht haben könnte.

Folgendes, reales Beispiel soll dies illustrieren:

Eine 22jährige Frau, nennen wir sie Salvadora, angestellt als Hausmädchen, Mutter von zwei Kindern und erneut schwanger durch eine Vergewaltigung… Die Schwangerschaft endet zuhause aufgrund der harten Arbeitsbedingungen vorzeitig mit einer spontanen Fehlgeburt. Die Frau erleidet Geburtsverletzungen zweiten Grades und damit einhergehend sehr starke Blutungen, sodass sie ins Krankenhaus eingeliefert wird. Dort ruft das Personal die Polizei und sie wird noch während der medizinischen Behandlung zum angeblichen Tathergang, der Tötung des Fötus, befragt. Dies geschieht ohne einen ihr gesetzlich zustehenden Anwalt. Im weiteren Verfahren, das sie mit einem unmotivierten Pflichtverteidiger bestreiten muss, da sie sich keinen guten Anwalt leisten kann, wird sie ohne jegliche Indizien des Mordes verurteilt und muss nun schon seit 2008 eine 30jährige Haftstrafe absitzen.

Selbstredend, dass noch nie eine Frau aus der Mittel- oder Oberschicht verurteilt wurde und Salvadoras Schicksal nur Frauen teilen, die ebenso wie sie, weder finanziell noch durch Bildung abgesichert sind.

Eine Stimme dieser Frauen, die eigentlich keine Stimme haben, ist Morena Herrera von der Frauenrechtsorganisation „Agrupacion Ciudadana El Salvador por la Despenalizacion del Aborto“ (dt. Bürgerinnenbewegung zur Entkriminalisierung von Abtreibungen). Morena und die Agrupacion Ciudadana versucht Betroffenen zu helfen, wo es geht, indem sie diese besucht, berät, Öffentlichkeitsarbeit leistet, sich für die Entkriminalisierung von Abtreibungen und die reproduktiven Rechte der Frauen einsetzt und, und, und… Ich durfte Morena bei einem Treffen der deutschen El Salvador-Solidarität schon persönlich kennenlernen und führte auch im Rahmen meiner Masterarbeit ein spannendes Interview mit ihr. Mit Herz und Verstand ist sie bei der Sache und lebt für ihre Mission. Sie setzt sich, wie ich behaupten würde, unter Gefahr für das eigene Leben, denn in El Salvador können unbequeme Menschen schon mal verschwinden, für diese gerechte Sache ein und es konnten mittlerweile auch schon drei Freilassungen von Frauen erwirkt werden.

Im Moment steht ein Gesetzesentwurf zur Debatte, die Abtreibung in vier Fällen (Vergewaltigung, Lebensgefahr für die Mutter, nicht lebensfähiger Fötus oder Schwangerschaft einer Minderjährigen) zu erlauben. Doch der Prozess der Legitimierung dieser vier Fälle zieht sich hin und wir immer wieder vertagt. Das Thema, das den vielen evangelikalen Freikirchlern und Katholiken im Land ein Dorn im Auge ist, ist ein zu heißes Eisen für die amtierenden Politiker, obwohl momentan sogar die linke FLMN das Sagen hat, die damals nicht für die Einführung des Gesetzes war. Weil aber in einem Jahr Wahlen sind, möchte niemand seine Wählerschaft mit einem solchen Gesetzesentwurf vergraulen.

Situation in Deutschland ebenfalls prekär

Wie viel einfacher haben es da die Frauen in Deutschland, wo die Abtreibung aus persönlichen Gründen bis zum Ende der 12. Woche straffrei vorgenommen werden kann? Im Falle einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist eine Abtreibung nicht einmal rechtswidrig. Zu solch frauenverachtenden Verurteilungen wie in El Salvador kommt es hier immerhin nicht, doch müssen wir uns auch in Deutschland fragen, was für betroffene Frauen getan werden kann. Eines ist nämlich sicher: Eine Abtreibung ist ein Eingriff, für den sich sicherlich kaum eine Frau leichtfertig entscheidet und es ist das unveräußerliche Recht einer jeden Frau, selbst über ihren Körper und damit auch über etwaige Schwangerschaften zu bestimmen.

Auch in Deutschland gibt es eine Lobby, die sich gegen die Möglichkeit der Abtreibung ausspricht und somit eine weniger stigmatisierende Gesetzeslage verhindert. Denn die Abtreibung ist, wie beschrieben, unter gewissen Voraussetzungen straffrei, aber dennoch rechtswidrig, wenn sie „nur“ aus persönlichen Gründen vorgenommen wird. Dies hat damit eine Stigmatisierung der betroffenen Frauen zur Folge.

Auch die Tatsache, dass bei einer persönlich motivierten Abtreibung im Vorfeld eine Beratung stattfinden muss, die darauf abzielt, die Frau zur Schwangerschaft zur ermutigen, kann als Entwürdigend gesehen werden. Zwar kann ein solches Angebot, wenn es von einer Frau gewünscht wird und unvoreingenommen beraten wird, sehr hilfreich sein, jedoch ist die Beratung sicherlich für manch Betroffene eine erschwerende und schmerzhafte Hürde, gerade dann, wenn der Entschluss schon feststeht. Darum sollte die Beratungspflicht einer Beratungsmöglichkeit weichen.

Eine weitere Hürde für Frauen, die aus persönlichen Gründen abtreiben, ist die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Zwar übernimmt für Geringverdienerinnen und Arbeitslose der Staat die Kosten, aber was ist mit all jenen, die knapp über der festgesetzten Einkommensgrenze liegen? Nicht jede Frau kann den Eingriff locker aus eigener Tasche bezahlen und darum sollte der Eingriff generell von den Krankenkassen übernommen werden, sowie, falls das gewünscht wird, eine psychologische Begleitung.

Die fehlende Kostenübernahme ist nicht der letzte Stolperstein für betroffene Frauen. Das Werbungsverbot für Ärzte sorgt dafür, dass auf den Webseiten von Arztpraxen nicht einmal Informationen enthalten sein dürfen, dass dort Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Vielmehr erscheinen bei einer Websuche zum Thema zuallererst Seiten von Abtreibungsgegnern, um den Frauen, die sich ohnehin schon in einer Konfliktsituation befinden, Bilder abgetriebenen Föten zu zeigen und ein schlechtes Gewissen hervorzurufen, um deren Entscheidung zu beeinflussen. Das ist eine in meinen Augen zutiefst frauenverachtende Praxis! Schon aus diesem Grund sollte das sogenannte Werbungsverbot für Ärzte, das streng genommen ein Informationsverbot ist, abgeschafft werden, denn welcher Arzt würde denn im Ton eines Werbetreibenden und in leuchtenden Lettern die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs bewerben? Vielmehr geht es doch darum, betroffenen Frauen die Möglichkeit zu geben, sich unbürokratisch zu informieren, anstatt auf verstörende Bilder der sogenannten Pro-Life-Bewegung zu stoßen.

Es ist also auch in Deutschland noch viel zu tun, was die reproduktive Selbstbestimmung der Frau angelangt, denn der Grundsatz "Mein Körper, meine Rechte!" sollte es allen Frauen ermöglichen, ob hier, in El Salvador und auch sonst überall auf der Welt, selbst über den eigenen Köprer bestimmen zu dürfen und ohne Angst Entscheidungen treffen zu können für das eigene Leben!

 

Interessante Links:

Feminismus in der Partei DIE LINKE: https://www.die-linke.de/themen/frauen/

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Frauenaktivismus in El Salvador: 

Agrupación Ciudadana: https://agrupacionciudadana.org/

Las Dignas: http://www.lasdignas.org.sv/

La Colectiva: http://colectivafeminista.org.sv/

Inkota Netzwerk: https://www.inkota.de/projekte/el-salvador/frauenrechte-durchsetzen-freiheit-fuer-die-17-plus/

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