Stadtrat Werner Schäfer aus Lauf gewinnt Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Coronaausschüsse

Werner Schäfer

BayVerfGH erklärt Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig


Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitiker:innen und der LINKEN. Bayern hatte unser Stadtrat Werner Schäfer eine Popularklage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht.


Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse stellten für die KlägerInnen einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgt dieser Auffassung nun vollumfänglich und hat die mögliche Einsetzung von sogenannten Coronaausschüssen - durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträgerinnen bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten - mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit in der Bayerischen Verfassung für unvereinbar und nichtig erklärt.


Neben der Landesregierung hatten bekanntlich auch die Oppositionsparteien von FDP und SPD dem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt, die Grünen hatten sich enthalten. Werner Schäfer, Stadtrat in Lauf: 

„Die Entscheidung des BayVerfGH ist ein großer Erfolg für die kommunale Demokratie. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Bayerische Landesregierung und die Opposition im bayerischen Landtag. Während CSU, Freie Wähler, FDP, SPD und die Grünen das gesetzwidrige Verhalten guthießen, nimmt DIE LINKE die Aufgabe der Opposition wahr und erstreitet ein wichtiges Urteil für eine funktionierende Demokratie. Politik vor Ort lebt von kommunaler Mitbestimmung – gerade auch in Krisenzeiten. Diese zu beschneiden ist für uns unzumutbar und unverhältnismäßig. Der Angriff auf die kommunale Demokratie ist hier nur die Spitze des Eisbergs einer Corona-Strategie der Landesregierung, die von der Einschränkung demokratischer Rechte geprägt ist, während in Fabriken und Betrieben durchweg weitergearbeitet werden musste. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass das VGH diesen Angriff nun zurückgewiesen hat!“


Die Pressemitteilung des BayVerfGH zum Urteil finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/25-vii-21-pressemitt-
entscheidung.pdf