Hygienekonzept

Veranstalterin: DIE LINKE. Kreisverband Nürnberger Land, Kreisvorstand, Äußere Cramer-Klett-Str. 11 – 13, 90489 Nürnberg

Anlass der Versammlung:

  1. Kreisparteitag DIE LINKE. Nürnberger Land ausschließlich mit Wahlen (u.a. zum Kreisvorstand),
  2. Versammlung zur Nominierung der Vertreter/innen des Kreisverband Nürnberger Land für die Vertreter/innenversammlung zur Auftellung der bayrischen Landesliste zur 20. Bundestagswahl,
  3. Wahlkreisversammlung zur Wahl der/des Direktkandidaten/in im Wahlkreis Roth zur 20. Bundestagswahl

Maximal erwartete Teilnehmer*innenzahl: 25

Die Versammlung soll stattfinden am 12.05.2021 von 17.00 bis 21 Uhr

Versammlungsort: Dreieinigkeitssaal Gostenhof, Müllnerstr. 29, PLZ Nürnberg (108 qm)

Versammlungsleitung[1]: Valentin Schötz Kontakt: 0173 9407031, valentin.schoetz@dielinke-kvnland.de

Hygienebeauftragte*r: StRin Kathrin Flach Gomez Kontakt: 0152 02414816 kathrin.flach.gomez@die-linke.de

 

1. Rechtsgundlagen

    1. Kreisparteitag

Art. 21 GG: „(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“
PartG §9(1)Satz 3: „Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.“
PartG §11 „Vorstand: (1) Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. Er muß aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.“

    1. Vertreter/innenwahlversammlung

Da die Vertreterinnen und Vertreter spätestens am 13.03.2021 gegenüber dem Landesverband zu melden sind, ist die Durchführung der Versammlung aus unserer Sicht nicht aufschiebbar.

Art. 21 GG: „(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“

Bundeswahlgesetz §21: „(1) Als Bewerber einer Partei kann […] nur benannt werden, wer […] in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers […] hierzu gewählt worden ist.“

    1. Direktkandidat/innenwahl

Aus unserer Sicht ist es vor Gesichtspunkten der Chancengleicheit der Parteien wichtig, dass Direktkandidaten aussreichend Zeit erhalten sich auf die Bundestagwahl vorzubereiten.

Art. 21 GG: „(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“

Bundeswahlgesetz §21: „(1) Als Bewerber einer Partei kann […] nur benannt werden, wer […] in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers […] hierzu gewählt worden ist.“

2. Mitarbeiter*innen und Helfer*innen

    1. Für die Mitarbeiter*innen und Helfer*innen stehen Einweghandschuhe, FFP2-Masken und ausreichend Hand- und Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung.

3. Allgemeine Verhaltensregeln

    1. Jederzeit ist zwischen den Teilnehmer*innen ein Abstand von 1,5m einzuhalten.
  • Ein- und Ausgänge sind im Einbahnstraßensystem angelegt.
  • Der Abstand zwischen den Sitzplätzen beträgt mind. 1,5m. Parlamentarische Bestuhlung. Auch beim Einlass ist der Mindestabstand einzuhalten. Körperliche Kontakte sind zu vermeiden.
  • Es gibt fest zugewiesene und gekennsichnete Sitzplätze
  • Kugelschreiber sind selbst mitzubringen.
  • Keiner Gaderobe. Jacken/Mäntel sin mit an den Platz zunehmen.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt. Es findet kein Verkauf/keine Ausgabe statt.
  • Die Teilnehmenden geben ihre Wortbeiträge vom Platz ab. Die FFP2-Maske darf hierbei nicht abgenommen werden. Das Microfon wird von Mitarbeitenden gehalten.
  • Redebeitäge am Rednerpult werden hinter einer Plexiglaßscheibe gehalten, ansonsten ist FP2-Maske zutragen.
  • Mikrofone (soweit in Verwendung) werden abgedeckt und nach jedem Redebeitrag desinfiziert.
  • Wahlvorgang: Wahlzettel werden am Platz ausgefüllt und von Mitarbeitern eingesammelt. Die Auszählung findet in einem septeraten Bereich statt. Die Helfer tragen Einmalhandschuhe.
  • Auf eine ausreichende Belüftung ist insb. Im Hinblick auf die Dauer die Versammlung zu achten. Soweit möglich, soll Dauerhaft gelüftet werden. Jedoch innerhalb von 25 Minuten mindestens 5 Minuten. (siehe 3.4)
    1. Auf besondere Sorgfalt bei der Handhygiene ist zu achten.
  • Hände regelmäßig mit Seife waschen. Die sanitären Einrichtungen sind mit ausreichend Flüssigseife und Einweghandtüchern ausgestattet.
  • Zur Desinfektion von gemeinsam genutzten Handkontaktflächen (z.B. Mikrofone, Türgriffe) stehen Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung. Türen sind möglichst offen zu halten.
    1. Während der Versammlung besteht die Pflicht zur Nutzung einer FFP2-Maske.
    2. Während der Versammlung ist durchwegs auf ausreichende und regelmäßige Belüftung zu achten. Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Teilnehmern dienen, sind zu nutzen.
    3. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen sich in die Anwesenheitsliste ein mit: Name, Vorname, Kontaktmöglichkeit (Tel / Email /Adresse), Zeitraum des Aufenthalts. Die Maximale Teilnehmer*innenzahl darf nicht überschritten werden. Im Falle einer nachträglich festgestellten Infektion ist die Liste an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln. Die Anwesenheitsliste(-n) werden auf separaten Zetteln je Teilnehmer/in geführt, um die Berührung einzelner Dokumente von mehreren Personen zu begrenzen.
    4. Von der Teilnahme an der Veranstaltung sind ausgeschlossen:
  • Personen mit persönlichem Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
  • Sollten Teilnehmer während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben diese umgehend den Veranstaltungsort zu verlassen.

4. Hygienebeauftragte*r

    1. Den Weisungen der/des Hygienebeauftragten ist Folge zu leisten. Sie/er darf Teilnehmer*innen zum Verlassen der Versammlung auffordern, sofern sie sich nicht an das Hygienekonzept halten oder Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen.
    2. Dieses Hygienekonzept wird vorab per Email an die Teilnehmenden versendet. Zu Beginn der Versammlung wird es durch die/den Hygienebeauftragte*n vorgestellt und während der Veranstaltung als Aushang den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Im Auftrag des Kreisvorstandes

Gez. Valentin Schötz

 


[1] Die Versammlungsleitung lässt sich zwischenzeitlich durch andere stimmberechtige Mitglieder vertreten.