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14. Öffentlicher Raum: Freiräume statt Kontrolle

Der öffentliche Raum gehört allen. Er muss der Gesellschaft möglichst ungehindert zur Verfügung stehen. Dafür zu sorgen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kommunalpolitik. Eingriffe in die Nutzung öffentlicher Flächen sollten die Stärkung des allgemeinen Zugangs im Sinn haben - nicht dessen Einschränkung. Die derzeitige Sicherheitspolitik ist nicht nur in Bayern, wo etwa 2018 trotz Massenprotesten ein verfassungsrechtlich bedenkliches Polizeigesetz eingeführt wurde, sondern auch im Nürnberger Land vor allem von einer Ausweitung des staatlichen Sicherheits- und Überwachungsapparates auf Kosten individueller Freiheitsrechte geprägt. Zwar leistet der Landkreis mit einem umfassenden psychosozialen Angebot auch wertvolle Präventionsarbeit, doch wird diese oft im Interesse der Wahrung des „sauberen“ Images betrieben. Aber auch Jugendliche, Feiernde oder sogar Kinder, die eine der wenigen Grünflächen im urbanen Raum nutzen, werden zu ordnungspolitischen Problemfällen erklärt. Die Verdrängung unter sicherheitspolitischen Aspekten gesellt sich zur ökonomischen Verdrängung der Mitbürger*innen hinzu. Die beste Konfliktprävention besteht immer noch in der Schaffung sozialer Sicherheit für alle. Der um sich greifenden Verdrängung aus dem öffentlichen Raum unter dem Aspekt der Sicherheit setzen wir eine kommunale Konfliktlösung gegenüber, die die freie Bewegung und Nutzung des öffentlichen Raumes für alle garantiert und soziale Probleme anpackt, anstatt sie einfach aus dem Blick verschwinden zu lassen. Individuelle Freiheitsrechte und Bedürfnisse, die Würde des Einzelnen und Unterstützung der Eigeninitiative müssen im Mittelpunkt kommunaler Ordnungspolitik stehen. Eine Kriminalisierung sozial nicht akzeptierter Milieus lehnen wir ab.

DIE LINKE fordert:

  • Keine Videoüberwachung des öffentlichen Raums
  • Hilfe zur Selbsthilfe und Freiwilligkeit als Grundlagen des psycho- und sozialtherapeutischen Angebotes des Landkreises und geförderter freier Träger
  • Ausbau der Obdachlosenhilfe und psychosozialer Betreuungsangebote statt „ordnungsrechtliche“ Vertreibung von Obdachlosen und anderen sozial deklassierten Milieus
  • Einsatz von Streetworker*innen statt kommunaler Hilfspolizei
  • Vorgehen gegen „Racial Profiling“ und anderer auf bestimmte Personengruppen ausgerichteter Kontrollkriterien
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