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8. Gute Arbeit im Nürnberger Land

Soziale Gerechtigkeit beginnt vor Ort.

Wenige werden immer reicher, während sich Viele für niedrige Löhne abrackern und kaum noch bezahlbaren Wohnraum finden. In den Krankenhäusern und Pflegeheimen fehlen Pflegekräfte, an den Schulen Lehrerinnen und Lehrer.

DIE LINKE vertritt das solidarische, demokratische und soziale Bayern in den Kommunen und Gemeinden und kämpft für die Interessen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die auf den Lohn aus Arbeit angewiesen ist und nicht von ihrem Vermögen lebt. Unser Ziel heißt Demokratischer Sozialismus.

Betriebsschließungen und Arbeitsplatzabbau

DIE LINKE erklärt sich solidarisch mit den Beschäftigten, die von Massenentlassungen und Arbeitsplatzabbau betroffen sind. Wir unterstützen Betriebsräte und Gewerkschaften, die gegen Personalabbau und Werksschließungen kämpfen und fordern den Landkreis auf, die soziale Verantwortung der Unternehmen einzufordern und die von Arbeitslosigkeit Betroffenen mit folgenden Maßnahmen zu unterstützen:

DIE LINKE fordert:

  • Erhalt, Finanzierung und Ausbau von Transfer- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Qualifizierungsmaßnahmen über die Arbeitsagenturen an denen die Kommune beteiligt ist, zur wirklichen beruflichen Qualifikation mit Abschluss (IHK und andere) und keine sinnlosen Bewerbungstrainings zur Überprüfung der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.
  • Rückzahlung von Subventionen bei Arbeitsplatzabbau

Respekt und Recht auf gute Arbeit

Der Niedriglohnsektor wächst und Leiharbeit und Werkverträge nehmen überhand. Als Folge davon können sich gerade in den Städten immer mehr Menschen bei steigenden Mieten ihre Wohnungen nicht mehr leisten, von Urlaub ganz zu schweigen. Durch dieses Lohndumping maximieren Private ihre Profite – die sozialen Folgekosten trägt die öffentliche Hand, und zwar durch aufstockende ALG-Leistungen, später dann durch Grundsicherung im Alter. Städte, Gemeinden und Landkreise müssen auch deshalb zum Vorreiter im Kampf gegen Niedriglöhne, Tarifflucht und Befristungen werden. In den kommunalen Betrieben, beispielsweise bei den Reinigungskräften, der Müllabfuhr, bei der Sozialen Arbeit, in den Kitas und in der Pflege müssen Tariflöhne – ohne Wenn und Aber – gezahlt werden.

Wir werden uns weiterhin auf allen Ebenen für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von wenigstens 13 Euro einsetzen. Aber die Kommunen müssen als Arbeitgeber*innen mit gutem Beispiel vorangehen: Wo die Kommunen selbst zu Arbeitgeber*innen werden, muss die Bezahlung nach Tarif und eine unbefristete Beschäftigung Pflicht sein. Eine Auslagerung von Aufgaben an private Subunternehmer wird es mit uns nicht geben. Statt Niedriglöhnen in unteren Entgeltgruppen wollen wir 15 Euro Mindestvergütung für kommunale Beschäftigte. Diese Kriterien wollen wir nicht nur bei der Auftragsvergabe ansetzen, sondern auch bei der Gewerbeflächenvergabe.

Bei öffentlichen Aufträgen ist darauf zu achten, dass diese ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, also tariflich bezahlen, betriebliche Mitbestimmung ermöglichen und in ihren Betrieben ausbilden. Auch ökologische Gesichtspunkte sind dabei immer miteinzubeziehen. Wir setzen uns dafür ein, dass „Gute Arbeit“ zum Leitmotiv kommunaler Wirtschaftspolitik wird.

DIE LINKE fordert:

  • Tariflöhne und unbefristete Verträge für alle für den Landkreis tätigen Arbeitnehmer*innen
  • Keine Auslagerung von kommunalen Aufgaben an private Subunternehmer
  • Mindestvergütung von 15 Euro für kommunale Beschäftigte
  • Gültigkeit der oben genannten Kriterien bei Auftragsvergaben und Gewerbeflächenvergabe

Ökologie und Arbeit

Wir stehen für regionale Wirtschaftskreisläufe. Wir wollen eine ökologische und ressourcenschonende Produktion von Gütern vor Ort statt langer Anfahrtswege und Ausbeutung von Mensch und Natur. Deshalb haben die Kommunen bei Beschaffungen vorrangig auf regionale, saisonale und ökologische Erzeugung und Produktion aus Betrieben mit tariflicher und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu achten. Das europäische bzw. deutsche Vergaberecht, das auch bei kommunalen Auftragsvergaben dazu führen kann, dass ein Auftrag eben nicht an regionale und ökologische Betriebe vergeben wird, gründet sich auf die neoliberale Ideologie der unsichtbaren Hand des Wirtschaftsmarkts, die jedoch durch die Realität widerlegt ist. Darauf sollte auch auf kommunaler Ebene stets hingewiesen werden, besonders wenn sich Mandatsträger*innen über das Vergaberecht beschweren, deren Parteien den wirtschaftlichen Wettbewerb als Glaubenssatz vor sich hertragen.

Keine Sonntagsöffnungen und keine verlängerten Öffnungszeiten am Abend

Zu den Bedingungen „Guter Arbeit“ gehören ebenso sämtliche Arbeitsschutzbestimmungen, z. B. auch die Regelungen der Arbeitszeit und insbesondere der Sonn- und Feiertagsschutz, der sogar grundgesetzlich geregelt ist. Wir kämpfen dafür, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2009 zum Sonn- und Feiertagsschutz eingehalten wird, weil der Sonntag vor Wirtschaftsinteressen geht.

DIE LINKE setzt sich zusammen mit den örtlichen Allianzen für den freien Sonntag gegen die in der Regel rechts- und verfassungswidrigen verkaufsoffene Sonntage ein und gegen jede Aufweichung der Ladenschlussgesetze. Der Druck des Einzelhandels, der reinen Profitinteressen dient, darf den Arbeitnehmer*innenschutz nicht noch weiter zurückzudrängen.

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